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Hygienekonzept TB Kenzingen, Abt. Handball Trainings- und Spielbetrieb in der Üsenberghalle (Stand 13.09.21)

Das nachfolgende Konzept fußt auf der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 14. August 2021 sowie auf der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom21. August 2021

1.Generelle Regelungen (Trainings- und Spielbetrieb):

    1. 1.1 3-G-Regeln

      Für den Trainings- und Spielbetrieb gilt die 3G-Regel, d.h.: 

      a) Der Zutritt zur Üsenberghalle ist immunisierten Personen stets gestattet. Immunisierte Personen sind gegen COVID-19 geimpfte oder von COVID-19 genesene Personen. Diese sind verpflichtet einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen (digitaler oder analoger Impfnachweis). Auf Verlangen ist auch der Personalausweis vorzulegen. 

      b) Nicht-immunisierten Personen ist der Zugang zur Üsenberghalle nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet. Der Testnachweis darf im Falle eines Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, im Falle eines PCR-Testes nicht älter als 48 Stunden sein.

      c) Getesteten Personen sind gleichgestellt: 

       Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind sowie 

       Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule. Die Glaubhaftmachung erfolgt in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument (z.B. Schülerausweis, Bestätigungsschreiben der Schule). 

      d) Personen ohne entsprechenden Nachweis erhalten keinen Zutritt zur Üsenberghalle. 

    1. 1.2 Maskenpflicht

      Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Aufenthaltes in der Üsenberghalle ist vorgeschrieben Ausnahmen gelten für: 

       In der Sporthalle für am Spiel beteiligte Personen während des Spieles 

       In der Sporthalle für am Training beteiligte Personen während der Trainingseinheiten 

       Personen während des Aufenthaltes im Gastronomiebereich unter Wahrung der gültigen Abstandsregelungen. 

2.Einlassmanagement und Kontrollen 

    1. 2.1 Bekanntgabe der Zutrittsregelungen:

       Am Eingang zur Üsenberghalle wird ein Plakat (DIN A3) mit den unter Ziffer 1 angeführten generellen Regelungen angebracht. 

       Am Eingang zur Üsenberghalle wird per Beschilderung auf die Einhaltung der Abstandswahrung und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in der Halle hingewiesen.

    1. 2.2 Zutrittsregelungen Trainingsbetrieb

      Der Ein- und Ausgang für die Sportler und der an der Durchführung der Trainingseinheiten Beteiligten erfolgt über den Sportlereingang. 


 3G-Regeln / Kontaktdatenerfassung

Sämtliche trainierenden Handball-Teams des TBK erfassen in einer Liste alle Teammitglieder (Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Physiotherapeuten etc.) und vermerken darin den jeweiligen 3G-Status, sowie die Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Tel.-Nr.) der einzelnen Teammitglieder. Verantwortlich für die Erstellung und sicheren Verwahrung der Teamliste ist der jeweilige Teamverantwortliche. Änderungen des Status einzelner Personen auf der Liste sind saktuell zu halten. Vom Teamverantwortlichen wird ebenfalls eine Trainingsteilnahmeliste, geführt in der die Teilnahme der einzelnen Personen an den Trainingseinheiten des Teams zu vermerken sind. Die Teilnahme an der Trainingseinheit kann zusätzlich auch über die Luca-App erfasst werden. 

 Zutrittsverbot

Personen ohne Nachweis nach Ziffer 1.1, Buchstabe a) bis c) erhalten keinen Zutritt zum Trainingsbetrieb. 

    1. 2.3 Zutrittsregelungen Spielbetrieb

      a) Generelle Regelung 

       Der Ein- und Ausgang zur Üsenberghalle erfolgt für Sportler, am Spiel Beteiligte und Zuschauer an den Spieltagen über den Haupteingang Foyer und ist beschildert.

       Sämtlichen Personen werden beim Betreten der Üsenberghalle hinsichtlich ihres Status bzgl. der 3G-Regeln gemäß Ziffer 1.1 überprüft. 

       Personen ohne Nachweis nach Ziffer 1.1, Buchstabe a) bis c) erhalten keinen Zutritt zur Üsenberghalle. 

       Von sämtliche Personen werden zur Kontaktnachverfolgung die Kontaktdaten erfasst. Dies erfolgt entweder digital per QR-Code über die Luca-App oder analog. Bei der analogen Erfassung muss jede Person einen Zettel mit, Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ausfüllen und in eine für den entsprechenden Spieltag vorbereitete Box werfen. Die mit dem Spieltag beschrifteten Boxen werden vom TBK Abt. Hanbdall 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet. 

       Sämtliche nach Ziffer 1 überprüften Zuschauer erhalten zur Kenntlichmachung der erfolgten 3G-Überprüfung und Kontaktdatenerfassung ein Armband. Das Armband ist „umgebunden“ zu tragen. 

  1. 3. Weitere Maßnahmen zum Hygieneschutz

    3.1 Generelles 

     Am Ein- und Ausgang zur Üsenberghalle werden Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion zur Verfügung aufgestellt. 

     Zum Zutritt zur Üsenberghalle ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben. Dies gilt für Zuschauer als auch für Sportler und sonstige am Spiel beteiligte Personen. Das Tragen des Mund-Nasenschutzes ist für Zuschauer auch während des Spieles in der Sporthalle vorgeschrieben. (Bei Nutzung des Gastronomiebereiches unter Beachtung der Abstandsregeln kann auf das Tragen des Mund-Nasenschutzes verzichtet werden). 

     Die Aufstellung der notwendigen Einrichtungen im Foyer (Kontroll- und Kontakterfassung, Trennung Ein-Ausgangsbereich, Möblierung, Gastronomiebereich etc.) erfolgt gemäß Einrichtungsplan

     Durch den Hallensprecher wird während eines Spieltages auf die Einhaltung der Hygienevorschriften hingewiesen. 

    1. 3.2 Gastronomie

       Der Zugang zur Getränke- und Essensausgabe wir kanalisiert. In der Warteschlange werden die Abstandsmaße gekennzeichnet. 

       An Getränke- und Essensausgabe wird eine Schutzscheibe angebracht. 

       Die Arbeitsfläche an der Getränke- und Essensausgabe wird regelmäßig gereinigt. 

       Die Tischanzahl im Gastronomiebereich wird gegenüber dem Normalbetrieb reduziert. Tische werden im Abstand von mind. 1,5 Metern angeordnet. 

       Von den sich im Gastronomiebereich aufhaltenden Personen sind die Abstandsregeln einzuhalten.

    1. 3.3 Toilettennutzung Foyer

       Das Betreten der Toiletten wird jeweils nur maximal 2 Personen gestattet. An den Toiletten wird eine entsprechende Beschilderung angebracht.

    1. 3.4 Optimierung der Hallenbelüftung

      • Zur regelmäßigen und intensiven Hallenlüftung und um einen kontinuierlichen Luftaustausch zu gewährleisten, bleiben die Türen zum Foyer, zum Stuhllager, der Spielereingang und die große Tür zur Außenanlage i.d.R. ständig geöffnet. Sollte dies die Jahreszeit (aus Temperaturgründen) nicht mehr zulassen, ist mittel Stoßlüftung durch das Öffnen dieser Türen in den Pausen zwischen den Spielen und der Halbzeitpause für ausreichend Durchlüftung zu sorgen.

  1. 4. Spezielle Regelungen Organisation und Durchführung des Spielbetriebes

    4.1 Organisatorische Regelungen 

    • Nach den einzelnen Spielen über den Spieltag hinweg werden die Auswechselbänke, Laptops und der Zeitnehmertisch mittels Desinfektionstüchern oder per Sprühdesinfektion desinfiziert. 

    • Beim Seitenwechsel und zwischen den einzelnen Spielen werden die Auswechselbänke mittels Sprühdesinfektion desinfiziert. 

    • Bei Mehrfachnutzung einer Kabine an einem Spieltag werden die Bänke zwischen den Nutzungen per Sprühdesinfektion desinfiziert. 

    1. 4.2 Regelungen für am Spiel Beteiligte

       In der Üsenberghalle stehen 6 Umkleidekabinen zur Verfügung. Die Umkleidekabinen werden durchnummeriert (Kabine 1a/1b, Kabine 2a/2b, Kabine 3a/3b). Den über den Spieltag am Spielbetrieb beteiligten Teams werden die Kabinen zugwiesen. Durch diese Zuweisung wird die Nutzung der Kabinen zeitlich entzerrt. Die Zuweisung erfolgt durch entsprechende Beschilderung an den Kabinenzugängen in der Halle. In den Kabinen sind die Abstandsvorschriften einzuhalten. 

       In der Üsenberghalle stehen 3 Umkleidekabinen für Schiedsrichter zur Verfügung. Die Nutzung der Schiedsrichterkabinen wird durch entsprechende Zuweisung zeitlich entzerrt. • In den Umkleidekabinen und Duschen sind die Abstandsregeln einzuhalten. Dies wird beschildert. Es darf nur jeder zweite Duschkopf benutzt werden. Dies wird an den Eingängen zu den Duschen beschildert. 

      • Kommt ein Wischer zum Einsatz, hat dieser einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

      • Die am Spiel beteiligten müssen dauerhaft (ausgenommen während dem Aufwärmphase und während des Spiels) zum Schutz der Zuschauer und zum Eigenschutz einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen weiteren Personen einhalten, sowie einen Mund-Nasenschutz tragen. 

    1. • Auf Sportlergruß u. shake-hands vor dem Spiel ist zu verzichten. 

      • Es wird empfohlen, dass die Spieler auf das Abklatschen untereinander oder auf gemeinsames Jubeln bei Torerfolgen o.ä. verzichten. 

      • Es sind von den Spielern individuelle Getränkeflaschen zu nutzen. 

  1. 5. Ansprechpartner TBK Abt. Handball und Hygieneverantwortliche

     Ansprechpartner allgemein:

    Jürgen Müller, Abteilungsleiter Handball 

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 Ansprechpartner Hygienekonzept:

  1. Carina Baab, Stellv. Abteilungsleiterin 

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 Ansprechpartner des jeweiligen Spieltages und Spieles:

Die Trainer der jeweiligen Mannschaft sind in Rücksprache mit dem o. g. Team für die Umsetzung, Einhaltung und Kontrolle der Maßnahmen sowie die Pflicht zur Dokumentation verantwortlich. Das erforderliche Equipment für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen wird zur Verfügung gestellt.